Kokain

Neuartiges Gefühl im Job erlebt; einen Klienten, den ich mit meiner Arbeit richtig glücklich machen konnte ..!

Ausgangslage; Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz, Besitz grösserer Mengen Kokains, Angeklagte waren zwei Afrikaner, die in der Wohnung, in welcher der Stoff aufbewahrt worden war, verhaftet wurden, Mieter der eine, sein Gast der andere und zugleich mein Mandant. Die Verhandlung war gestern vor dem Obergericht Zürich.
Das Urteil der Vorinstanz war mit zweieinhalb Jahren für meinen Mandanten ziemlich hart ausgefallen. Es waren zwar keine Spuren von ihm am Kokain bzw. an der Verpackung gefunden worden, dafür welche an einer einschlägigen Digitalwaage, unter seinen Fingernägeln und es wurden, anlässlich seiner Verhaftung auf der Toilette, Rückstände in der Kloschüssel gefunden. Zuviel der Beweise für einen Freispruch, auch vor dem Obergericht, das war mir klar.
Die eigentliche Herausfordernung war eine andere; er war schon früher im Zusammenhang mit Kokain verurteilt und damals, wie üblich, nach zwei Dritteln der Strafdauer so genannt bedingt entlassen worden, also unter der Voraussetzung, er werde während einer Probezeit nicht erneut delinquieren, ansonsten die Reststrafe, in seinem Fall zehn Monate, ebenfalls fällig würde. Da die Zeit bis zum Verhandlungstermin vor dem Obergericht sich unverschämt lange hinausgezögert hatte, hatte mein Mandant zwei Drittel der neuen Strafdauer, die Untersuchungshaft miteingeschlossen, bereits abgesessen und fürchtete nun, des Gefängnisses verständlicherweise überdrüssig, noch in den Genuss weiterer zehn Monate der früheren Strafe zu kommen. Entsprechend lautete auch der Antrag der Staatsanwaltschaft, die nicht nur die neue Strafe erhöht, sondern auch die Reststrafe vollumfänglich dazugerechnet haben wollte.
Tja, und da kam ich ins Spiel ..!
Seit dem 1. Januar 2007 ist ein neues Strafrecht in Kraft, welches im Bereich der Strafzumessung einige neue Regeln aufstellt. Für die beschriebene Konstellation gilt nunmehr, dass aus der neuen Strafe und der Reststrafe eine Gesamtstrafe gebildet wird, welche durch gewisse Grenzen nach oben hin limitiert und auf die wiederum die Regeln der bedingten Entlassung nach zwei Dritteln der Strafdauer anwendbar ist, allesamt Umstände, über die, wie mir schien, die Staatsanwaltschaft nicht wirklich informiert war und auf welche die Richter des Obergerichts deutlich hinzuweisen, ich nicht müde wurde, auf dass da zugunsten meines Mandanten wirklich nichts vergessen würde …
Kurzum; den Freispruch hab ich, nachdem mein Mandant fast zwei Jahre gesessen hatte, natürlich nicht erreicht und auch keine sofortige Haftentlassung, aber ich habe es geschafft, dass er in etwa 20 Tagen herauskommt, womit dann aber auch das “Schreckgespenst”, die zehn Monate Reststrafe des früheren Delikts, welches ihn immerzu verfolgte, endgültig vertrieben und aus der Welt geschaffen ist. Und ich habe das ziemlich sichere Gefühl, dass ihn, wenn ich nicht derart gut informiert und engagiert vor den ehrenwerten, etwas angestaubten Damen und Herren des Obergerichts – ein Richter schloss während der Verhandlung immer mal wieder für kurze Zeit die Augen, als ob er zwischendurch kleine Nickerchen einlegen oder zumindest dagegen ankämpfen würde! – aufgetreten wäre, eine härtere Strafe erwartet hätte ..
Als ich meinem Mandanten per Telefon die gute Nachricht mitteilte, kurz, nachdem das Urteil per Fax bei uns im Büro eingetroffen war, die Nachricht, wir hätten, sozusagen, gewonnen, meinte er nur, nein, ich sei es, der gewonnen habe, ich hätte für ihn gekämpft und gewonnen … ichichich …

Tja … und mich durchströmt seither so ein warmes Gefühl, der Zufriedenheit, der inneren Ruhe, der tiefen Befriedigung, der fundamentalen Erkenntnis, dass in meinem Job auch sowas möglich ist und hierfür eigentlich nur die richtigen Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen …
Ein wärmendes Gefühl, welches ich definitiv wieder erleben möchte. Und wieder. Und wieder …

Ich werde nachdenken müssen, viel nachdenken …



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Comments

This entry was posted on Donnerstag, Mai 17th, 2007 at 14:53 and is filed under Intimes, Weises, Zeitgemässes. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. You can leave a response, or trackback from your own site.

3 Comments so far


  1. dissident on Mai 19, 2007 18:37

    Wenn ich einst einen Anwalt bräuchte, dürfte ich mich bei dir melden?

    Anmerkung: Ich «liebe» ungewöhnliche Anwälte.

  2. dany on Mai 20, 2007 22:18

    Kennst du denn ausser mir noch andere ..?!

    Zu deiner Frage; 076 36 36 637, meine Geschäftsnummer …

  3. dissident on Mai 21, 2007 11:10

    Ja. Dr. Gonzo ;) .

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